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Verbraucherhinweis MBST Kernspinresonanz-Therapie

Gemäß dem Heilmittelwerbegesetz sind wir verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass Vertreter der Schulmedizin diese Therapie hinsichtlich ihrer Wirksamkeit als „wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert“ ansehen. Die Aussagen zur Wirksamkeit und Verträglichkeit der Therapie beruhen auf den Erfahrungen in der Anwendung der Therapie der behandelnden Ärzte und deren Patienten. Die Anwendung der MBST-Therapie erfolgt ausschließlich nach ärztlicher Diagnose. Da jeder Mensch anders ist und in der Medizin der Erfolg einer Methode naturgemäß nicht garantiert werden kann, werden Patienten im Vorfeld umfassend und ohne Zeitdruck über die Behandlung sowie mögliche Risiken und Kontraindikationen aufgeklärt.

Die Inhalte aller MedTec-Publikationen (Online und Offline) zur MBST Kernspinresonanz-Therapie und MBST Kernspinresonanz-Technologie dienen der allgemeinen Information über ein Gesundheitsthema, nicht der gesundheitlichen Beratung im Falle individueller Anliegen. Sie können und sollen in keinem Falle die ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen oder als Grundlage zu einer eigenständigen Änderung oder Beendigung einer Behandlung von Krankheiten verwendet werden. Konsultieren Sie bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden bitte immer den Arzt Ihres Vertrauens.

Innovative Behandlungsansätze wie die MBST Kernspinresonanz-Therapie haben durch eine Budgetierung des Gesundheitswesens einen langen Weg in die allgemeine medizinische Versorgung. Es vergeht viel Zeit und es sind hohe Investitionen notwendig. Doch immer mehr Patienten haben den Wunsch, innovative Therapien zu nutzen. Dem gegenüber steht das Bemühen des Gesundheitssystems in Deutschland, die Kosten zu begrenzen. Diese Haltung erschwert die Einführung innovativer Medizin. So hat es z. B. 20 Jahre gedauert, bis bei Blutkrebspatienten eine Stammzellentransplantation als Standardtherapie akzeptiert wurde. Weitere zehn Jahre dauerte es, bis diese Behandlungsform von den Kostenträgern anerkannt wurde. Die MBST Kernspinresonanz-Therapie hat als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) mit den gleichen Hürden zu kämpfen.

Aufgrund der stetig zunehmenden Budgetierung der Krankenkassenleistungen im Bereich des Gesundheitswesens werden leider auch von vielen Patienten gewünschte medizinische Leistungen nicht aus dem Leistungskatalog der Kassen erbracht. Die MBST Kernspinresonanz-Therapie ist eine individuelle Gesundheitsleistung (IGel), die in einem MBST-Behandlungszentrum auf den persönlichen Wunsch des Patienten erbracht wird, und ist somit eine kostenpflichtige Selbstzahlerleistung. Bei allen IGeL-Leistungen haben Ärzte rechtliche Vorgaben einzuhalten. Ein Arzt darf nur dann eine Vergütung vom Patienten fordern, wenn er den Versicherten vor Beginn der Behandlung ausführlich informiert und alle alternativen Behandlungsmöglichkeiten aufgezeigt hat. Darüber hinaus muss er schriftlich auf die voraussichtlichen Kosten hingewiesen haben und der Patient muss schriftlich zugestimmt haben. Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen sind nicht verpflichtet, die Kosten zu erstatten.

Auch wenn die Krankenkassen sie nicht zahlen, können laut der kassenärztlichen Bundesvereinigung Selbstzahlerleistungen durchaus sinnvoll sein. Die Entscheidung für oder gegen eine IGeL treffen allein die Patientinnen und Patienten. Deshalb sollten Sie sich aus verschiedenen unabhängigen Quellen informieren und prüfen, ob die Leistungen, die Ihre Ärztin oder Ihr Arzt vorschlägt, für Sie von Nutzen sind. Das ist auch empfehlenswert, wenn Patientinnen und Patienten die Leistung selbst wünschen.

Ihr Arzt verfügt über eine besondere Erkenntnis- und Handlungsmethodik und bringt wichtige Erfahrungswerte aus seinen praktischen Anwendungen in die medizinische Entscheidung ein, die für einen Patienten einen essenziellen Vorteil ergeben. Wenn ein Arzt eine MBST-Therapie empfiehlt, dann weil diese nach seiner fachlichen Meinung für den Patienten eine wirksame, sinnvolle und angemessene Behandlungsmethode darstellt.

Haftungsausschluss

Alle Inhalte inkl. Zitaten werden mit größter Sorgfalt erstellt und regelmäßig überarbeitet. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können wir keine Gewähr übernehmen. Die Illustrationen dienen der für Laien vereinfachten Visualisierung von Schädigungen bzw. Therapiewirkungen ohne Anspruch auf medizinische Korrektheit. Wir haften nicht für Schäden, gleich welcher Art, die durch Nutzung oder Nichtnutzung der enthaltenen Informationen entstehen.

Innovative Medizintechnik – Made in Germany

Die MedTec Medizintechnik GmbH ist Entwickler und Hersteller des MBST Kernspinresonanz-Therapiesystems. Seit über zwei Jahrzehnten steht die MedTec für medizintechnischen Fortschritt, Innovation und Qualität. Das Unternehmen mit Sitz in Wetzlar kombiniert wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse und technologische Kompetenz mit medizintechnischer Innovationskraft, um einige der größten Gesundheitsprobleme anzugehen. Ziel ist es, die Gesundheit der Menschen nachhaltig zu verbessern.

In Deutschland entwickelt und produziert – in über 40 Ländern weltweit im Einsatz!

Auf die therapeutische Kernspinresonanz-Technologie vertrauen Hausärzte, Fachärzte, Therapeuten, medizinische Versorgungszentren und Kliniken – nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Um maximale Qualitätsstandards zu gewährleisten, wird die patentierte MBST Kernspinresonanz-Technologie ausschließlich am Wirtschaftsstandort Deutschland entwickelt und gefertigt. Die Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485 durch die akkreditierte TÜV-SÜD Zertifizierungsstelle ist ein integraler Bestandteil des Qualitätsmanagements der MedTec.

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